Mitteilung

Ein Drittel genügt

In der Filmkommission muss neu nicht mehr die Mehrheit der Mitglieder aus dem Kanton kommen.

Der Regierungsrat hat die Kantonale Kulturförderungsverordnung angepasst. Um einen grösseren Spielraum für die Auswahl an kompetenten Filmexpertinnen und -experten zu schaffen, wird für die Zusammensetzung der Filmkommission künftig die Vorgabe zum geografischen Bern-Bezug geändert:

Art. 35, Abs. 2 (in Kraft per 1.1.2023) In der Filmkommission muss ein Drittel, in den übrigen Fachkommissionen die Mehrheit der Mitglieder im Kanton Bern wohnhaft oder überwiegend im Kanton beruflich tätig sein.

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