Bern für den Film teilt hier die Infos zum Solidaritätsfonds von Suissimage, damit möglichst viele hilfsbedürftige Menschen Kenntnis davon haben.
Jede Person aus der Schweizer Filmbranche (und dessen Angehörige) können bei Vorliegen einer finanziellen Notlage aufgrund Alter, Krankheit, Unfall oder Todesfall bei uns ein Gesuch um Unterstützung stellen.
Le Fonds de solidarité peut venir en aide à toute personne travaillant dans l’industrie cinématographique qui se trouve dans une situation d’urgence en raison de son âge, d’une maladie, d’un accident ou d’un décès. Les membres de la famille touchés peuvent également recevoir de l’aide. L’adhésion à Suissimage n’est pas une condition préalable au soutien du fonds. Outre l’aide financière, le Fonds de solidarité peut également offrir des conseils d’experts.
Was ist der Solidaritätsfonds Suissimage?
Die Genossenschaft Suissimage darf aufgrund gesetzlicher Bestimmungen zehn Prozent ihrer Einnahmen für kulturelle und soziale Zwecke verwenden. Die Mittel für soziale Zwecke werden der Stiftung Solidaritätsfonds Suissimage zugewiesen. Diese Stiftung besteht seit 1989 und hat die Aufgabe, Filmschaffende in sozialen Notlagen zu unterstützen, sowie die Altersvorsorge der Mitglieder von Suissimage zu verbessern.
Wann kann der Solidaritätsfonds helfen?
Der Solidaritätsfonds kann allen in der Filmbranche tätigen Personen helfen, die aus Gründen wie Alter, Krankheit, Unfall oder Todesfall in eine Notlage geraten sind. Unterstützung können auch betroffene Angehörige erhalten. Eine Mitgliedschaft bei Suissimage ist nicht Voraussetzung für eine Unterstützung aus dem Fonds. Nebst finanzieller Hilfeleistungen kann der Solidaritätsfonds auch eine Beratung durch Fachleute anbieten.
Wie gehen Sie vor?
Wenn Sie in der schweizerischen Filmbranche tätig sind und sich in einer Notlage befinden, können Sie sich entweder an ein Stiftungsratsmitglied oder an die Geschäftsstelle (s. unten) wenden. Wenn Sie direkt ein schriftliches Gesuch stellen möchten, so können Sie dafür bei der Geschäftsstelle das entsprechende Gesuchsformular beziehen oder hier downloaden.
Was trägt der Solidaritätsfonds zur Altersvorsorge von Filmschaffenden bei?
Suissimage-Mitglieder, die eine IV-Rente beziehen oder älter als 62 sind, können eine jährliche Rente erhalten. Die Höhe einer allfälligen Rente hängt vom steuerbaren Einkommen sowie von den von Suissimage geleisteten Urheberrechtsentschädigungen ab. Die Rentenberechtigten werden vom Solidaritätsfonds kontaktiert und aufgefordert, die notwendigen Angaben für die jährliche Rentenberechnung einzureichen.
An Angestellte von Produktions- und Verleihfirmen leistet der Solidaritätsfonds sogenannte BVG-Beiträge. Die berechtigten Firmen werden über die Einzelheiten und Formalitäten zu den BVG Beiträgen des Solidaritätsfonds direkt informiert.
Kontakt
Für Gesuche um Unterstützungsleistungen und Tipps über das Vorgehen können Sie sich an ein Mitglied des Stiftungsrates wenden. Die Adressen der einzelnen Stiftungsratsmitglieder finden Sie hier.
Ebenfalls für Unterstützungsgesuche, aber auch für Merkblätter zu den Altersleistungen an Mitglieder oder das ausführliche Reglement über die Leistungen des Solidaritätsfonds Suissimage können Sie sich an die Geschäftsstelle Solidaritätsfonds Suissimage wenden:
Solidaritätsfonds Suissimage
Neuengasse 23, Postfach, CH-3001 Bern
+41 31 313 36 40 (Daniel Rohrbach)
soli[at]Suissimage.ch